Хубиг будет со-Mutterschaft für lesbische Paare ermöglichen

upday.com 11 часы назад

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will lesbischen Paaren mit Kind eine gemeinsame Elternschaft von Anfang an ermöglichen. «Ich persönlich kann mir vorstellen, dass wir im Abstammungsrecht eine Regelung für eine gemeinsame Mutterschaft von Frauenpaaren treffen», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Aktuell müssen Partnerinnen der gebärenden Frau das Kind adoptieren, um rechtlicher Elternteil zu werden. «Dieser Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren ist sehr mühsam und belastet die Familien», kritisiert Hubig.

Dramatische Folgen bei Todesfall

Die derzeitige Regelung kann bittere Konsequenzen haben: Stirbt die Mutter bei oder kurz nach der Geburt, «hat es unter Umständen gar kein Elternteil», warnt die Ministerin. Diese rechtliche Unsicherheit belastet betroffene Familien zusätzlich.

Konkrete Pläne für eine Co-Mutterschaft existierten bereits im Herbst 2024 im Bundesjustizministerium. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wurden sie jedoch nicht mehr umgesetzt.

Große Koalition plant keine Änderungen

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht diesbezüglich keine Änderungen im Abstammungsrecht vor. Generell wolle man sich bei etwaigen Reformen im Familienrecht «vom Wohl des Kindes leiten lassen», heißt es dort nur allgemein.

Hubig hält eine Änderung dennoch für sinnvoll und verweist auf anhängige Verfahren zur Co-Mutterschaft. «Mehrere deutsche Gerichte halten das geltende Abstammungsrecht in diesem Punkt für verfassungswidrig», sagt die Ministerin.

Verfassungsgericht könnte eingreifen

Die ehemalige rheinland-pfälzische Bildungsministerin würde sich wünschen, «dass wir für sinnvolle Reformen des Familienrechts nicht erst warten, bis das Bundesverfassungsgericht uns dazu eine Aufforderung schickt». Eine proaktive Gesetzesänderung wäre ihrer Ansicht nach der bessere Weg.

Die notariell beurkundete «Verantwortungsgemeinschaft» von Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) hält Hubig dagegen für verzichtbar. Dabei sollten Menschen ohne Liebesbeziehung füreinander im Alltag Verantwortung übernehmen können.

Buschmanns Idee war nicht ausgereift

Als Beispiele hatte Buschmann Alleinerziehende genannt, die sich gegenseitig unterstützen, oder alleinstehende Seniorinnen in Wohngemeinschaften. «Das klang für viele erstmal zeitgemäß», sagte Hubig. Doch die Idee sei wohl nicht ausgereift gewesen.

Rückmeldungen aus Gesellschaft und Wissenschaft hätten gezeigt, dass niemand dieses neue Rechtsinstitut brauche. Der Mehrwert wäre allenfalls ein symbolischer gewesen, so die Einschätzung der Ministerin.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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