Das Bundeskabinett berät heute Vormittag über weitreichende Änderungen des Bundespolizeigesetzes. Die Behörde soll deutlich mehr Befugnisse erhalten, um auf aktuelle Sicherheitsherausforderungen zu reagieren.
Ein zentraler Punkt ist die Drohnenabwehr, die bisher im gut 30 Jahre alten Gesetz nicht geregelt war. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte bereits den Aufbau einer eigenen Drohnenabwehreinheit an.
Neue Drohnenabwehr-Befugnisse
Ein neuer Paragraf soll künftig regeln: «Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.»
Besonders Flughäfen, Bahn-Infrastruktur und Schiffe sollen geschützt werden. Gleichzeitig darf die Bundespolizei selbst Drohnen einsetzen, etwa bei Demonstrationen.
Dobrindt plant zudem ein Drohnenabwehrzentrum und eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Diese soll der Bundeswehr ermöglichen, bei Drohnengefahr Amtshilfe zu leisten.
Erweiterte Überwachungsbefugnisse
Die Bundespolizei erhält umfassende neue Überwachungsrechte. Sie darf künftig Telefone abhören sowie Standort- und Nutzerdaten erheben, um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken.
Airlines müssen Fluggastdaten von Flügen außerhalb des Schengen-Raums automatisch übermitteln. Bisher musste die Bundespolizei diese Daten erst anfordern.
Neue Verbote und Kontrollen
Neben dem bisherigen Platzverweis kommt eine neue Kategorie «Aufenthaltsverbot» hinzu. Dieses kann für bis zu drei Monate ausgesprochen werden, etwa um gewaltbereite Fußballfans von gegnerischen Anhängern fernzuhalten.
Die Bundespolizei darf Menschen in Gewahrsam nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass sie gegen Ausreiseverbote verstoßen. Dies betrifft beispielsweise Extremisten, die sich Kämpfen in Kriegsgebieten anschließen wollen.
In Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen sind künftig stichprobenartige und anlasslose Kontrollen erlaubt. Zudem werden Bewerber für den Polizeidienst vor der Einstellung auf Verfassungstreue überprüft.
Aufgaben der Bundespolizei
Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist für Grenzsicherung, Bahnhöfe, Flughäfen und den Schutz von Bundesorganen wie dem Bundeskanzleramt zuständig. Sie leistet außerdem Amtshilfe für Landesbehörden.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.